SPD-Kreisvorstand würdigt 70 Jahre Bayerische Verfassung

11. Dezember 2016

SPD-Kreisverband würdigt „Verfassungsvater Hoegner“ und wirbt für weltoffenen Freistaat Bayern

Haßfurt. Im Rahmen einer Vorstandsbesprechung hat der Vorstand des SPD Kreisverbandes das 70-jährige Bestehen der Bayerischen Verfassung gewürdigt. Der „Vater der Verfassung“, der große Sozialdemokrat und erste Bayerische Ministerpräsident, Dr. Wilhelm Hoegner, hatte den Entwurf der Verfassung im Schweizer Exil geschrieben und nach dem Ende des Nazi-Terrors nach Bayern gebracht. 1946 wurde die Verfassung in einer Volksabstimmung beschlossen. SPD-Kreisvorsitzender Wolfgang Brühl würdigte die bayerische Hoegnersche Verfassung als Grundlage für unser weltoffenes und liberales Bayern. Und er erinnerte an die Person Hoegner. „Er war ein ganz Großer unserer Geschichte. 1924 wurde Hoegner in den Bayerischen Landtag gewählt, später dann auch in den Deutschen Reichstag. Dort war er ein flammender Redner der SPD gegen die Nazi‘s und Adolf Hitler. Und nach dem Krieg machte er Bayern zu einem sozialen Rechtsstaat. Wir treten ein reiches Erbe an geistigen und an sittlichen Werten an, die in dieser Verfassung niedergeschrieben sind“, betonte Wolfgang Brühl.

Stellvertretender Kreisvorsitzender Paul Hümmer zitierte Hoegner, der selbst seine politischen Ziele dereinst mit den Worten beschrieb: „Vor allem sollte verhütet werden, dass durch eine weitere Verschärfung der Klassengegensätze das Staatsgefüge auseinander gesprengt würde. Zu diesem Zweck sollte eine Gesellschaft entstehen, in der an die Stelle des rücksichtslosen Wettbewerbs, der Neid- und Hassgefühle und des Kampfes aller gegen alle gegenseitige Hilfe zu treten hätte. In einer solchen Gesellschaftsordnung würden nicht Maschinen und Material, sondern Menschen am wichtigsten sein. Die gesamte Volkswirtschaft sollte im Dienste des Gemeinwohls stehen und allen Staatsbürgern sollte ein menschenwürdiges Dasein, eine möglichst hohe Lebenshaltung gewährleistet sein.“ Wenn eine Leitkultur gesucht wird, in der bayerischen Verfassung ist Sie nachzulesen, so Paul Hümmer.

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