Reform der Psychotherapeutenausbildung

27. September 2019

Sabine Dittmar zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

Endlich einen wichtigen, schon lange überfälligen Schritt gegangen

Berlin/Bad Kissingen/Bad Neustadt/Haßfurt Der Bundestag hat am Donnerstagabend die Reform der Psychotherapeutenausbildung beschlossen. Für die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Sabine Dittmar, ein wichtiger, längst überfälliger Schritt mit kompletter Neuaufstellung der Ausbildung und vielen Verbesserungen für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen auch in der Region.

„Nach vielen Jahren und zwei Anläufen, in dieser und in der letzten Wahlperiode, hat es auf Druck der SPD endlich geklappt“, freut sich Sabine Dittmar. Die längst überfällige Reform der Psychotherapeutenausbildung wurde im Bundestag auf den Weg gebracht. Künftig führt ein neuer, eigenständiger Studiengang Psychotherapie zum Masterabschluss und zur Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut. „Ein Umweg über das Psychologie- oder Pädagogikstudium ist nicht mehr nötig und möglich“, erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion.

Bei den Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiAs) werde sich die Situation mit den neuen Regelungen auch finanziell erheblich verbessern. „Die SPD konnte eine Vergütung von mindestens 1000 Euro während der stationären Ausbildungsphase durchsetzen“, streicht Sabine Dittmar heraus. In der ambulanten Ausbildung werden die PiAs zudem künftig zum mindestens 40 Prozent an den Erlösen der Ausbildungsinstitute aus den Therapievergütungen beteiligt. Das müssen die Institute nachweisen. Davon profitieren auch die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung. „Weitere Verbesserungen hat die leider Union blockiert“, bedauert die Sozialdemokratin.

Eine wichtige Forderung der derzeit Studierenden war zudem die Einführung von Härtefallregelungen bei der Dauer der Übergangszeit. Dass dies mit den neuen Regelungen erreicht wird, freut die SPD-Abgeordnete besonders: „Wer heute seine Psychotherapeuten-Ausbildung beginnt oder sich zu Beginn des neuen Studiums noch in einer solchen befindet, hat zwölf Jahre Zeit, diese nach der alten Ausbildungsordnung zu beenden. Für Härtefälle gibt es sogar eine Übergangszeit von 15 Jahren.“

Die Hochschulen bekommen mit der Möglichkeit des polyvalenten Bachelors zudem ein Mittel zur flexibleren Gestaltung der Studiengänge. Sie können dadurch auch Übergänge aus dem alten ins neue Studium ermöglichen. Der Gemeinsame Bundesausschuss als das höchste Gremium der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens wird zudem beauftragt, eine Richtlinie zu erarbeiten, für ein umfassendes, leitliniengerechtes, diagnoseorientiertes und berufsgruppenübergreifendes Versorgungsangebot für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen und komplexen Behandlungsbedarf. „Das ist ein eminent wichtiger Schritt für alle Betroffenen“, sagt Sabine Dittmar und hofft auf eine möglichst zeitnahe Vorstellung und Umsetzung einer solchen Richtlinie.

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