„Es darf nicht so bleiben, dass Kapitalerträge niedriger besteuert werden als Arbeit.“
Wir fordert eine Erhöhung der Kapital-Ertragssteuer in Deutschland. Mit dem Abkommen zum Austausch von Bankdaten sei die Grundlage für die Begünstigung von Kapitaleinkünften entfallen.
Begründung:
Nach der internationalen Einigung zum Kampf gegen Steuerflucht sollte es zu einer Erhöhung der Kapital-Ertragssteuer in Deutschland kommen. Mit dem Abkommen zum Austausch von Bankdaten ist die Grundlage für die Begünstigung von Kapital-Einkünften in Deutschland entfallen. Es ist deshalb Zeit mit der Abgeltungssteuer Schluss zu machen und sie in die Einkommenssteuer zu integrieren.
Wir schlagen vor die Mehreinnahmen aus der Neuregelung der Steuern auf Kapital dann zur Senkung der sogenannten kalten Progression zu verwenden.
Allgemein:
Die Abgeltungssteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge war eingeführt worden, um vereinfacht über die Banken Zinsen oder Dividenden mit Abgaben zu belegen. Mit dem vergleichsweise niedrigen Steuersatz sollte zudem verhindert werden, dass Kapital ins Ausland abfließt und dort Zinsen als Schwarzgeld anfallen.
Durch das Abkommen über den internationalen Datenaustausch gilt dieses Loch nun als gestopft. Die AfA hält es jetzt für gerechter, die Einkünfte im Inland mit den individuellen Steuersätzen für Einkommen aus Löhnen und Gehältern zu belegen.