Ehrenamtliche können künftig eine höhere Aufwandsentschädigung bekommen, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen.
Im neuen Jahr steigt dieser Betrag von 720 auf 840 Euro jährlich. Auch der Freibetrag für Übungsleiter in Sportvereinen und andere ehrenamtlich tätige Betreuer wächst – von 2400 auf 3000 Euro. Die höheren Pauschalen sollen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger stärker fördern. Ähnliches gilt für das Geld, das gemeinnützige Vereine im Wirtschaftsbetrieb steuerfrei einnehmen dürfen. Auch dieser Betrag erhöht sich um 10 000 auf 45 000 Euro. Spenden bis 300 Euro an gemeinnützige Organisationen dürfen künftig vereinfacht per Kontoauszug nachgewiesen werden. Und: Im gesetzlichen Katalog für gemeinnützige Zwecke von Vereinen oder Organisationen stehen von 2021 an auch der Klimaschutz, Ortsverschönerungen. Wir meinen eine gute Sache.