Im Teilzeit- und Befristungsgesetz werden die Möglichkeiten zur Befristung ohne Sachgrund gestrichen. Damit wird die Zulässigkeit einer Befristung dahingehend beschränkt, dass für diese immer ein sachlicher Grund vorliegen muss.
Unbefristete Verträge müssen wieder die Regel werden. Befristete Arbeitsverhältnisse sind auf ein unvermeidbares Maß zurückzuführen. Dazu zählt die Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung nicht. Eine Befristung darf nur dann zulässig sein, wenn es für sie einen sachlichen Grund gibt. Es ist daher notwendig, die sachgrundlose Befristung abzuschaffen, um für mehr Sicherheit im Erwerbsverlauf zu sorgen.
Begründung:
Danach befragt, was für sie eine gute Arbeit ausmacht, sagen in einer Umfrage der Industriegewerkschaft Metall knapp 90 Prozent der Befragten, dass ein unbefristeter Arbeitsvertrag für sie sehr wichtig sei. Im Gegensatz zu einem zeitlich befristeten Vertrag erlaubt er die Planung der eigenen Zukunft. Ein befristeter Arbeitsvertrag bedeutet dagegen für die Betroffenen unsichere Lebens- und Berufsperspektiven.
Befristete Arbeitsverträge haben sich in den vergangenen Jahren stark ausgebreitet. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat berechnet, dass der Anteil befristeter Beschäftigung an der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von 4,7 Prozent im Jahr 1996 auf 9,5 Prozent im Jahr 2012 angestiegen ist.
Vor allem bei neuen Verträgen ist der Anteil der Befristungen hoch. Im Jahr 2001 waren 32 Prozent aller Neueinstellungen befristet, im Jahr 2012 sind es bereits 44 Prozent. Insgesamt ist die Zahl der befristet Beschäftigten im Zeitraum von 2001 bis 2011 von 1,7 auf 2,7 Millionen gestiegen. Besonders häufig betroffen sind junge Beschäftigte. Damit wird ihnen die Chance genommen, ihr Leben auf der Grundlage eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses mit einer gewissen Sicherheit planen zu können. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes liegt der Anteil befristeter Beschäftigung an der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bei den 25- bis 29-Jährigen im Jahr 2011 bei über 17 Prozent. Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut des Deutschen Gewerkschaftsbundes gibt für die Gruppe der 15- bis 20-Jährigen einen Anteil von 41 Prozent und für die 20- bis 25-Jährigen von 25 Prozent an. Bei all diesen Zahlen sind Ausbildungsverhältnisse nicht mit eingerechnet. Auch aus arbeitsrechtlicher Perspektive sind befristete Arbeitsverhältnisse hochproblematisch, da sie den Kündigungsschutz aushöhlen. In vielen Fällen wird mit einem befristeten Arbeitsvertrag einfach die Probezeit verlängert.
Sowohl die Erfüllung des sachlichen Grundes als auch der Zeitablauf beenden das befristete Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Damit werden die Vorschriften des Kündigungsschutzes, beispielsweise zur Sozialauswahl, und auch jede Chance der Mitbestimmung von Betriebs- oder Personalräten bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses von vornherein ausgeschlossen.
Mehr gute Arbeit heißt mehr unbefristete Arbeit. Insbesondere die Möglichkeit zur Befristung ohne sachlichen Grund hat zur Ausweitung befristeter Beschäftigung beigetragen – mit den beschriebenen negativen Folgen für die Betroffenen und für arbeitsrechtliche Standards.