„Das Klima im Kreistag ist nicht vergiftet; Reibungspunkte gibt es allerdings sehr wohl.
Nehmen wir den Ausbau von Windkraftanlagen her. Da saß nicht nur die Landespolitik an der Bremse, sondern auch die kommunale Ebene. Bei der Fortschreibung des Regionalplans für die Region Main-Rhön haben sich Dr. Robert Römmelt (damaliger Bürgermeister von Riedenberg) und ich heftig für den Ausbau der Windkraft in der Region eingesetzt (nachzulesen in den Protokollen des Regionalen Planungsverbandes aus den Jahren 2010 und 2011). Insbesondere habe ich gefordert, „dass für den Bereich des Steigerwaldes ein Abwägungsprozess stattfinden muss, da nach der jetzigen Planung dort überhaupt keine Windkraftnutzung möglich ist.“ Beschlossen hat der Regionale Planungsverband (gegen 2 Stimmen), dass nicht nur Landschaftsschutzgebiete, sondern auch die geschlossenen Waldgebiete herausgenommen wurden – mit Konsequenzen für den Steigerwald.
Zur Realisierung eines Windparks auf dem Ebersberg habe ich 2011 eine Gesprächsrunde der staatlichen Forstverwaltung Ebrach und Regensburg mit Landrat Handwerker und den Bürgermeistern der Steigerwald-Gemeinden im Landkreis initiiert. Im Landkreis Bamberg wurde in dieser Zeit ein Zonierungskonzept für den Steigerwald erstellt. Die Windräder stehen von Bamberg kommend bis zur Landkreisgrenze.
Ich kann nicht erkennen, dass die Repräsentanten der CSU im Landkreis Haßberge sich bei der Förderung der Windkraft besonders hervorgetan hätten. Den Windpark Sailershausen müssen sie dabei nicht als Feigenblatt anführen. Hier ging die Initiative von der GUT aus. Deren Geschichte und Rolle bei der Energiewende zu beleuchten, wäre einer eigenen Betrachtung wert.
Dass die 10-H-Regelung den Ausbau der Windkraft nicht befördert, wird selbst der Landtagsabgeordnete Vogel nicht abstreiten können. Der Verweis auf die Ausnahmeregelung durch die Bauleitplanung der Kommunen ist nur ein Beleg dafür, dass die Staatsregierung ihre Verantwortung nach unten delegiert hat.
Der Umbau in der Energieversorgung einer Volkswirtschaft wie der deutschen kommt einer industriellen Revolution gleich und erfordert deshalb besondere Maßnahmen. Insbesondere
ist zu prüfen, ob ein Kriterienkatalog, wie er bei der Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten gegen Ende des vergangenen Jahrhunderts angelegt wurde, mit den heutigen Anforderungen in Einklang zu bringen ist. Die Gewichtung von Naturschutz und regenerativer Energiegewinnung muss angesichts der gewaltigen Dimension der Transformation der Energiegewinnung von fossilen zu regenerativen Energiequellen neu überprüft werden.
Speziell für die Nutzung der Windkraft gilt deshalb:
1. Bei den Landschaftsschutzgebieten müssen die Interessen von Schutzwürdigkeit und Energiegewinnung neu abgewogen werden; zuständig dafür ist der Kreistag.
2. Der Kreisrat Steffen Vogel sollte sich in seiner Eigenschaft als Landtagsabgeordneter im Landtag aktiv dafür einsetzen, dass die 10-h-Regelung gekippt wird. Die Verantwortung für die Errichtung von Windkraftanlagen kann nicht allein auf die Städte und Gemeinden abgewälzt werden.
3. Die Erstellung eines Zonierungskonzepts liegt im Zuständigkeitsbereich des Landkreises. Hier sollte der Landkreis schleunigst aktiv werden, um Versäumnisse der Vergangenheit wett zu machen. An der SPD soll es nicht scheitern.
Bernhard Ruß SPD Kreisrat