Führungswechsel bei der Sander SPD

14. Juni 2022

Sand. Die Sander SPD geht mit einer neuen Führungsmannschaft die kommenden Aufgaben an. Bei der Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen erfolgte im Vorsitz ein Generationenwechsel. Für den bisherigen langjährigen Vorsitzenden Paul Hümmer wurde Sebastian Schnapp mit einem einstimmigen Wahlergebnis zum neuem 1. Vorsitzenden gewählt. Ebenso einmütig wurde der weitere Vorstand mit dem stellvertretenden Vorsitzenden Paul Hümmer, der neuen Schriftführerin Heike Scheuring und dem neuem Kassier Winfried Schütz ins Amt gewählt.

Bei den Wahlen für die weitere Vorstandschaft wurden neben bewährten Persönlichkeiten eine Reihe von neuen jungen Gesichtern in Funktionen berufen. Die Wahl für die weitere Vorstandschaft bracht das folgende Ergebnis: Bernhard Ruß, Anja Hey, Bastian Hümmer, Andrea Roth, Matthias Naumann, Martin Türk, Björn Werner und Christian Schütz. Zur Kassenrevision wurde Ulrike Hümmer berufen. Die Organisation des jährlichen Kinderflohmarktes im November bleibt in den bewährten Händen von Uwe Hartmann.

Die Wahl der Delegierten zur Stimmkreiskonferenz der nächsten Landtags- und Bezirkstagswahl brachte das folgende Ergebnis: Sebastian Schnapp, Heike Scheuring, Bernhard Ruß, Paul Hümmer, Anja Hey, als Delegierte. Die ersten Ersatzdelegierten sind Winfried Schütz und Gertrud Strätz.

Einmütig wurde ein Antrag an die SPD Bundestagsfraktion und den SPD Bundesvorstand in Berlin diskutiert und verabschiedet. Die SPD Bundestagsfraktion und der SPD Parteivorstand werden aufgefordert initiativ zu werden, um den Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer § 32a Abs. 1 EStG zu erhöhen. Der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer soll demnach ab 1. Januar 2023 von derzeit 10.347 Euro auf die das soziokulturellen Existenzminimum angehoben werden.

Nach Auffassung von Wohlfahrtsverbänden müsste dem Grundfreibetrag die realistischen und aktuellen Lebenshaltungskosten ohne willkürliche Kürzungen zugrunde gelegt werden. Als armutsgefährdet gelten in Deutschland Menschen, die monatlich über weniger als 60 Prozent des mittleren Netto-Haushaltseinkommens verfügen. 2019 befanden sich 16 Prozent der Bevölkerung, mehr als 13 Millionen Menschen, in dieser Lage. Nach dem DGB Rentenreport Bayern 2021 wäre diese Grenze bei 1.155 Euro. Daraus folgend müsste der Steuerfreibetrag nicht bei 10.000 Euro sondern bei über 13.860 Euro liegen, also um 34 Prozent erhöht werden.

In Folge des Krieges in der Ukraine erfolgen Preiserhöhungen in einem Ausmaß wie sie seit Jahrzehnten nicht erfolgten. Diese Preiserhöhungen sind für viele Menschen eine schwere Last im Alltag. Insbesondere Menschen mit geringen Einkommen werden in Lebensstandard dadurch eingeschränkt. Folgerichtig hat die SPD geführte Bundesregierung temporäre Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger auf den Weg gebracht. Für die Menschen mit geringen Einkommen sind aber nachhaltige strukturelle Entlastungen bzw. Verbesserungen notwendig. Dies erfordert, dass der Staat den Menschen mehr Geld am Ende des Monats übriglässt, statt kurzfristige Entlassungen auszuzahlen. Zur Dämpfung sozialer Härten ist es folgerichtig, Einkommen unterhalb des soziokulturellen Existenzminimums steuerfrei zu halten. Armutseinkommen dürfen nicht besteuert werden.

Für einen Sozialstaat kann es beispielhaft nicht sein, dass Rentner mit mäßigen Einkommen auch noch Einkommensteuer zahlen müssen. Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums werden alleine durch die positive kräftige Erhöhung der Renten im Sommer etwa 106.000 Rentner erstmals steuerpflichtig. Neurentner des Jahres 2019 kamen im Durchschnitt auf einem Zahlbetrag von 1.167 Euro. Das Problem dabei ist nicht die Rentenanpassung an sich, sondern dass geringe Renten, geringe Einkommen, überhaupt besteuert werden, so die SPD Mitgliederversammlung.

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