Eins ist sicher die Rente, die Bedingungen aber nicht

18. Mai 2022

Sand. Der AWO Ortsverein Sand veranstaltete mit dem Bezirksverband Unterfranken einen Informations- und Vortragsabend zu Fragen rund um das Thema Rente, im Hotel Goger. Der Referent Timo Winter von der Würzburger Anwaltskanzlei Heese & Nied erwies sich als profunder Sachkenner. Er erläuterte anschaulich und nachvollziehbar die Grundstrukturen der Deutschen Rentenversicherung. Der kleine Teilnehmerkreis mit Vorsitzenden Paul Hümmer nutze die Gelegenheit zu belebenden Diskussionen und Erörterungen mit dem Referenten.

Die aktuelle Nachricht aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine gute, die Renten steigen zu 1. Juli deutlich im Westen um 5,35 Prozent. Der Grund dahinter ist, dass die Rente der Lohnentwicklung folgen, so der Referent. Im folgenden Stellte RA Winter in einem Überblick die drei Säulen der gesetzlichen Rentenversicherung im Überblick vor. Die drei Zugangsarten sind Alter, der Tod und die Erwerbsunfähigkeit. Unser Rentensystem das auf das Solidarprinzip und den Generationenvertrag beruht, hat sich bewährt und ist den System der Kapitaldeckung zum Beispiel dem in der USA weit überlegen. Das jetzige Umlagesystem wurde vor dem Hintergrund der Weltwirtschaftskrise 1924 eingeführt, bis dahin gab es auch die Kapitaldeckung. Deshalb bin ich auch kein Fan der jetzt von den Liberalen diskutierten Aktienrente, so RA Winter.

Vorgestellt und diskutiert wurden im weiteren Verfall des Abends einige Grundregelungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Wie Rente gibt es nur auf Antrag. Welche Rentenzugänge sind möglich. Wie sind die Hinzuverdienstgrenzen, hier gibt es durch die Veränderung aus der Corona-Pandemie eine völlige Veränderung. So wird die alte Hinzuverdienstgrenze von ca. 6300 Euro auf ca. 44.000 Euro wohl zur Dauerregelung werden. Vorgestellt wurde was es mit der „Nahles Rente“ mit den 45 Versicherungsjahren auf sich hat.

Diskussion entfachte die Information über die Besteuerungsregelungen bei den Rentenauszahlungen. Hintergrund und Anlass war hierzu ein höchstrichterliches Urteil auf Grund einer Klage eines Beamten, so RA Winter. Jetzt werden in einem Stufenplan die Beträge zur Rentenversicherung steuerfrei und dafür fällt die Steuer dann bei der Rentenauszahlung an. Das Problem ist hierbei die Anpassungsphase und das der Steuerfreibetragsatz lebenslang gleichbleibt, so dass die jeweiligen Rentenerhöhungsbeiträge voll versteuert werden. Einige Teilnehmer konnte hierzu ihre eigenen Erfahrungen einbringen.

Lebhaft diskutiert und verworfen wurde die allgemeine These, wenn die Menschen älter werden muss das Renteneintrittsalter steigen. Diese von der Wirtschaft und der „Neoliberalen Politik“ vertretene Auffassung ist Unsinnig, da es wesentliche Fakten außeracht lässt. Wie die enorme Steigerung der Produktivität der menschlichen Arbeitskraft, den Kreis der Beitragszahler mit einer Erwerbstätigenversicherung nicht vergrößert, die Finanzierung von versicherungsfremden Leistung in der Rentenversicherung und vieles mehr nicht entsprechend einbezogen wird, waren sich die Teilnehmer einig.

Schade fanden die Teilnehmer das gerade aus dem großen Kreis der Teilzeitbeschäftigten Bürgerinnen niemand den Weg zur Veranstaltung fand, da gerade für diesen Personenkreis die Information über die Rentengrundlagen, über die Versicherungszeiten viele Fallstricke enthalten.

Die Veranstaltung fand im Rahmen der AWO Vortragsreihe „Rechtsprobleme aus dem Alltag“ statt. Vorsitzender Paul Hümmer bedankte sich für den lehrreichen und kurzweiligen Informationsabend mit einem Weinpräsent aus dem Weingut Goger bei Rechtsanwalt Timo Winter. Im Herbst soll eine Veranstaltung zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht folgen, informiert AWO-Vorsitzender Paul Hümmer.

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