Einkommen unterhalb der Armutsgefährdung darf nicht der Besteuerung unterliegen.

14. Juni 2022

Der SPD Ortsverein Sand reicht nachfolgenden Antrag an den SPD-Bezirksparteitag der Unterfranken SPD ein, beschlossen auf der Mitgliederversammlung, am 30. 5. 2022

Der Bezirksparteitag der UnterfrankenSPD möge beschließen:

Die SPD Bundestagsfraktion und der SPD Parteivorstand werden aufgefordert initiativ zu werden, um den Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer § 32a Abs. 1 EStG zu erhöhen. Der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer soll ab 1. Januar 2023 von derzeit 10.347 Euro auf die das soziokulturellen Existenzminimum angehoben werden. Der derzeitige Steuergrundfreibetrag deckt derzeit nicht das Existenzminimum ab. Nach Auffassung von Wohlfahrtsverbänden müsste dem Grundfreibetrag die realistischen und aktuellen Lebenshaltungskosten, ohne willkürliche Kürzungen, zugrunde gelegt werden. Der Grundfreibetrag hätte demnach allein im vergangenen Jahr 2021 bei mindestens 12.800 Euro liegen müssen. Nimmt man Differenz zwischen den 10.347 und 12.800 Euro von 2453 Euro so müsst der Freibetrag um mindestens 23,7 Prozent erhöht werden, damit dieser nicht Armut auch noch besteuert.

Als armutsgefährdet gelten in Deutschland Menschen, die monatlich über weniger als 60 Prozent des mittleren Netto-Haushaltseinkommens verfügen. Diese Schwelle ist die sogenannte Armutsrisikogrenze oder Armutsgefährdungsschwelle. 2019 befanden sich 16 Prozent der Bevölkerung, mehr als 13 Millionen Menschen, in dieser Lage. Dieser Anteil nennt sich auch Armutsgefährdungsquote. Diese lag nach dem DGB Rentenreport Bayern 2021 bei 1.155 Euro. Daraus folgend müsste der Freibetrag nach den Zahlen des DGB bei über 13.860 Euro liegen, also um 34 Prozent erhöht werden. Begründung: In Folge des Krieges in der Ukraine erfolgen Preiserhöhungen in einem Ausmaß wie sie seit Jahrzehnten nicht erfolgten. Diese Preiserhöhungen sind für viele Menschen eine schwere Last im Alltag. Insbesondere Menschen mit geringen Einkommen werden in Lebensstandard dadurch stark eingeschränkt. Folgerichtig hat die SPD geführte Bundesregierung temporäre Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger auf den Weg gebracht. Für die Menschen mit geringen Einkommen sind aber nachhaltige strukturelle Entlastungen bzw. Verbesserungen notwendig. Dies erfordert, dass der Staat den Menschen mehr Geld am Ende des Monats übriglässt, statt kurzfristige Entlassungen auszuzahlen. Zur Dämpfung sozialer Härten ist es folgerichtig, Einkommen unterhalb des soziokulturellen Existenzminimums steuerfrei zu halten. Für einen Sozialstaat kann es nicht sein nicht sein, dass arme Rentner auch noch zur Einkommensteuer hergezogen werden. Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums werden alleine durch die positive kräftige Erhöhung der Renten im Sommer etwa 106.000 Rentner erstmals steuerpflichtig. Neurentner des Jahres 2019 kamen im Durchschnitt auf einem Zahlbetrag von 1.167 Euro (14.004 jährlich). Das Problem dabei ist nicht die Rentenanpassung an sich, sondern dass geringe Renten überhaupt besteuert werden.

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