Ein Plus für viele Menschen zum Jahresanfang auch im Haßbergkreis

30. Dezember 2014

Ab dem 1. Januar ist es soweit. Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro/Stunde tritt in Kraft.

Zeil. Wir haben als SPD lange für den gesetzlichen Mindestlohn gestritten und uns engagiert, lange Jahre gegen den Widerstand aus dem Unternehmerlager und der Union, so der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD (AfA), Werner Strätz, Kirchlauter. Es gibt Gesetze, die sind wichtig. Und es gibt Gesetze, die sind historisch. Das Gesetz über die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns ist ein solch historisches Gesetz. Dies war eine der Bedingungen unserer Mitglieder für den Eintritt der SPD in die „Große Koalition“ so der AfA-Sprecher des SPD-Unterbezirks Haßfurt, Paul Hümmer, Sand. Profitieren werden nach unseren Erkenntnissen und Berechnungen mehre tausend Beschäftigten im Landkreis Haßberge, dieses Fazit wurde von den AfA Sprechern Werner Strätz und Paul Hümmer zum Jahresabschluß der AfA im SPD-Bürgerbüro in Zeil gezogen.

Ab dem 1. Januar gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn. Damit haben – von einigen weinigen abgesehen – alle Anspruch auf mindestens 8,50 Euro pro Stunde. Das gilt auch für Minijobber/innen. Wer diesen Status erhalten will, muss unter Umständen darauf achten, dass seine Arbeitszeit nach unten angepasst wird. Wir haben es als SPD im Wahlkampf versprochen und die SPD hat Wort gehalten, sie hat es in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt und sie hat geliefert: Der Mindestlohn kommt – für alle Branchen, deutschlandweit, in Ost und West, zum Jahresanfang. Wir ziehen damit eine Lohnuntergrenze in Deutschland ein und machen Schluss mit Geschäftsmodellen, die auf Hungerlöhnen beruhen. Damit geben wir der Arbeit ihren Wert und den Menschen ein Stück mehr Würde zurück. Der Mindestlohn wird überdies unsere Konjunktur im positiven ankurbeln. Mit 8,50 Euro Stundenlohn startet der gesetzliche Mindestlohn, was nicht ausreichend ist aber einen guten Einstieg bedeutet. Bereits 2016 wird eine Kommission mit Blick auf die aktuelle Tarifentwicklung, die wirtschaftliche Lage und die Preissteigerung einen Vorschlag für eine erste Anpassung erarbeiten. Dies wiederholt sich dann alle zwei Jahre. Die DGB-Gewerkschaften und die deutsche Sozialdemokratie können stolz auf dieses Ergebnis, auf dieses Stück etwas mehr Gerechtigkeit sein, so Vorstandsmitglied Rainer Greich, Haßfurt.

Nach den vorliegenden Untersuchungen der Arbeitsmarktfachleute für Bayern und den jüngsten Arbeitsmarktzahlen der Bundesagentur für Arbeit des Landkreis Haßberge dürften bis zu nahe zu 2000 Menschen die in Vollzeitbeschäftigung im Landkreis arbeiten von der neuen gesetzlichen Regelung profitieren. Nach den jüngsten Angaben der Bundesagentur vom Stichtag: 31.März 2014, gibt es im Landkreis Haßberge 25.261 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Nach den gleichen Strukturangaben der Bundesagentur gibt es im Landkreis Haßberge 8.912 geringfügige Beschäftigte. Wenn man die bayerischen Erfahrungswerte und die bisherigen Erkenntnisse des DGB-Unterfranken zugrunde legt, kann man eben davon ausgehen das auf etwa 6 bis 8 Prozent der 25.261 sozialversicherungsbeschäftigten Vollzeitbeschäftigten im Landkreis der gesetzliche Mindestlohn eine positive Wirkung hat. Bei den Minijobbern ist aus bundesweiten Umfragen und Untersuchungen bekannt, dass fast zwei Drittel aller Minijobber unter den Mindestlohn arbeiten. Der Personenkreis der 8.912 Menschen in geringfügiger Beschäftigung wird auch im Haßbergkreis im hohen Grade, sprich mit mehr Monatseinkommen, durch den von der SPD durchgesetzten gesetzlichen Mindestlohn rechnen können, so die beiden AfA Sprecher Strätz und Hümmer.

Ausnahmen sind nach dem Gesetz nur in Pflichtpraktika’s vorgesehen, für Erntehelfer/innen und für Langzeitarbeitlose in den ersten 6 Monaten möglich. Positiv durch gesetzt hat die SPD, dass die Verstöße erst nach drei Jahren verjähren und dass es sehr harte Sanktionen geben kann, bis zu 500.000 Euro, so Reiner Greich abschließend.

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