Das Angehörigen-Entlastungsgesetz

15. August 2019

Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz hat das Bundeskabinett heute wichtige Weichen für eine bessere Inklusion auch für die Menschen in der Region gestellt.

Berlin/Bad Kissingen/Bad Neustadt/Haßfurt Das Angehörigenentlastungsgesetz kommt. Damit, so die SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Dittmar, gibt es bald auch für die Menschen in der Region spürbare Verbesserungen in der Sozialhilfe und bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Zudem werden Kinder pflegebedürftiger Eltern deutlich weniger belastet als bisher. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen.

„Mit dem Gesetz haben wir ein schon lange überfälliges Paket geschnürt, das die Inklusion ein großes Stück voranbringt und Angehörige gezielt unterstützt.“ Sabine Dittmar beurteilt die am Mittwoch in Berlin verabschiedeten Regelungen positiv. Bisher würden viele Angehörige vom Sozialamt in Anspruch genommen, wenn ihre Eltern oder Kinder Sozialhilfe beziehen, weil sie zum Beispiel pflegebedürftig sind. Für viele Angehörige sei das eine große Belastung. „Wir wollen das ändern und ihnen den Rücken stärken, damit sie sich auf die wesentlichen Dinge konzentrieren können.“ Dafür werde mit dem Angehörigenentlastungs-gesetz der Weg geebnet.

Künftig werden Angehörige erst ab einem Jahreseinkommen von 100 000 Euro vom Sozialamt in Anspruch genommen Für Angehörige von volljährigen Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz erhalten, fällt dieser sogenannte Unterhaltsrückgriff in Zukunft sogar vollständig weg.

„Das Gesetz ist gerade für Menschen mit Behinderungen eine gute Nachricht: Wir werden nämlich auch die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung als festen Baustein der Inklusion verankern und mit mehr Geld ausstatten“, betont Sabine Dittmar. Seit 2018 fördert der Bund diese Beratungsstellen, in denen Menschen mit Behinderungen vor allem von Menschen mit Behinderungen beraten werden. Auf Augenhöhe und kostenlos können sie sich über Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern und die zuständigen Anlaufstellen informieren.

In der Region gibt es solche Beratungsstellen bei der Caritas in Bad Kissingen und in Schweinfurt bei der Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration gGmbH. Bisher war die Beratung bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Künftig wird es dieses Angebot dauerhaft geben, und es wird auch mit zusätzlichen Bundesmitteln versehen.

Darüber hinaus wird mit dem Angehörigenentlastungsgesetz ein Budget für Ausbildung eingeführt. Dieses ermöglicht Menschen mit Behinderungen, außerhalb von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen eine betriebliche Ausbildung aufzunehmen.

Auch die Kinder pflegebedürftiger Eltern sollen finanziell entlastet werden. Wenn das Geld des zu Pflegenden und die Mittel der Pflegeversicherung nicht reichen, können die Kinder künftig erst ab einem Jahreseinkommen von 100 000 Euro für die Leistungen zur Kasse gebeten werden.

„Das gesamte Gesetz ein sehr wichtiger Baustein auf dem Weg zu mehr sozialer Gerechtigkeit“, sagt Sabine Dittmar und freut sich, dass das von der SPD in den Koalitionsvertrag eingebrachte Konzept bis zum Jahresende vom Bundestag umgesetzt werden soll.

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